Ruhestörender Lärm ist innerhalb und außerhalb der Wohnungen zu vermeiden.

Stereoanlagen, Fernseher und ähnliche Geräte dürfen nur in Zimmerlautstärke abgespielt werden. Entsprechendes gilt für Musizieren und Hausmusik.

Zimmerlautstärke ist ganz besonders in den nachstehenden Ruhezeiten einzuhalten:

Mittagsruhezeit von 13:00 bis 15:00 Uhr
Nachtruhezeit von 22:00 bis 7:00 Uhr

Die Beachtung der Ruhezeiten gilt auch für Familienfeiern und andere Gelegenheiten, es sei denn, der betreffende Mieter hat sich mit den übrigen Mietern abgesprochen.