Die Anlage von Außenantennen, insbesondere Parabolantennen, außerhalb der gemieteten Räume bedarf unserer Zustimmung. Eigenmächtig angebrachte Außenantennen hat der Mieter auf seine Kosten auf unser Verlangen zu entfernen, es sei denn, dass nachträglich der Abschluss eines Antennenvertrages zustande kommt.