Die Haltung von Kleintieren wie Wellensittiche, Kanarienvögel, Zierfische, Hamster usw. ist ohne unsere vorherige Zustimmung statthaft. Alle anderen Tiere, insbesondere Hunde und Katzen, dürfen nur mit unserer vorheriger Zustimmung gehalten werden. Die Zustimmung ist an das konkrete Tier gebunden. Die einmal erteilte Zustimmung kann bei Eintritt von Störungen und Beschwerden widerrufen werden, sie erlischt beim Tode oder Weggabe des Tieres.

Antragsformulare