Ein vorzeitiger Mietaustritt durch einen Nachmieter besteht nur, wenn sich die Wohnung unsererseits in einem vermietbaren Zustand befindet und ein tatsächlicher Mietvertrag entsteht.
Ein vorzeitiger Mietaustritt durch einen Nachmieter besteht nur, wenn sich die Wohnung unsererseits in einem vermietbaren Zustand befindet und ein tatsächlicher Mietvertrag entsteht.