Die Mietzahlungen sind spätestens bis zum dritten Werktag eines jeden Monats fällig. Sonnabend, Sonntag und Feiertage zählen hierbei nicht als Werktag. Sie haben folgende Möglichkeiten, die Miete zu zahlen:

  • Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates,
  • Überweisung der Miete auf das im Mietvertrag angegebene Konto.