Nach einem Umzug haben Mieter zwei Wochen Zeit, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Die Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie zusammen mit dem Mietvertrag vor Vertragsbeginn. Beim Zuzug einer weiteren Person erhalten Sie von uns die Wohnungsgeberbestätigung, sofern wir von dem Zuzug Kenntnis haben und eine Genehmigung zur Aufnahme einer weiteren Person erteilt haben.
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